JVA Detmold

JVA Detmold sucht ehrenamtliche Unterstützung

Ehrenamtliche Betreuung von Strafgefangenen

  Online seit 23.10.2023
  • JVA Detmold
  • Joachim Riedel
  • Bielefelder Str. 78, Detmold

JVA Detmold:

In den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW sind aktuell ca. 11.500 Strafgefangene (keine U-Haft/ keine Zivilhaft/ keine Sonstigen) untergebracht. Zunächst liegt die Hauptaufgabe des Justizvollzuges darin, die Bevölkerung vor Straftätern und vor weiteren Straftaten zu schützen. Dieses gelingt aber nur dann, wenn bei dem Straftäter während der Unterbringung im Strafvollzug eine Verhaltensänderung in Bezug auf seine Lebensführung einsetzt. Hierbei können ehrenamtliche Betreuer eine wertvolle Hilfe und Unterstützung leisten. Der § 2 des Strafvollzuggesetzes NRW beschreibt das Ziel des Vollzuges: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Ehrenamtliche Betreuung von Strafgefangenen, wozu? In der JVA Detmold sind traditionell, wie in den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes NRW auch, ehrenamtliche Betreuer auf drei Ebenen eingesetzt: in der Einzelarbeit, in der Gruppenarbeit und bei der Entlassungsvorbereitung. Bei der Einzelbetreuung wird der Inhaftierte regelmäßig von seinem ehrenamtlichen Betreuer in der JVA besucht, er unterhält einen Briefkontakt zu ihm oder der Inhaftierte wird bei Ausgängen begleitet. Dazu gehören auch die persönliche Hilfestellung und Beratung in schwierigen Phasen und Lebenssituationen, die eine Nachbetreuungsphase nach der Haftentlassung mit einschließen kann. Eine Durchführung oder Beteiligung an Gruppenarbeiten ist in Form von Gesprächs-, Spiel-, Bastel- oder anderen Freizeitgruppen gewünscht. Die Durchführung von Gruppenangeboten hängt von dem organisatorischen Ablauf in der Justizvollzugsanstalt ab. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung kann der ehrenamtliche Betreuer den Gefangenen durch Gespräche zur eigenverantwortlichen Mitarbeit motivieren. Die Suche nach einer Wohnung und Arbeit, die Begleitung bei wichtigen Behördengängen sowie die Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung des Kontaktes zu den Angehörigen stehen hier im Mittelpunkt der Betreuung. Diese Probleme sind nach der Haftentlassung noch nicht bewältigt, deshalb kann eine Begleitung über die Haftzeit hinaus durchaus hilfreich und sinnvoll sein. Ehrenamtliche Betreuer können grundsätzlich für bedürftige Gefangene aus dem Haupthaus, der Sozialtherapeutischen Abteilung und der Abteilung für Lebensältere eingesetzt werden. Die Gründe für eine Bedürftigkeit eines Gefangen ist nicht umfassend geregelt. Häufig gibt die Einweisungsanstalt in Hagen über eine Empfehlung einen Hinweis über die Anbindung eines Gefangenen an einen ehrenamtlichen Betreuer. Inhaltliche Gründe für die Einrichtung einer ehrenamtlichen Betreuung können folgende sein: Der Gefangene ist bindungslos und erhält über Angehörige keinen Besuch. Der Gefangene zeigt im Vollzug Vereinsamungstendenzen und zieht sich zurück. Der Gefangene hat Schwierigkeiten seine Entlassung vorzubereiten. Bei der Beschaffung von Sozial- u. Ausweispapieren oder anderen Ämtergängen, sowie auch bei der Suche von Wohnung und Arbeit kann der ehrenamtliche Betreuer über die Inhaftierung hinaus wertvolle Dienste leisten.

Wünschenswerte Fertigkeiten:

Was motiviert den ehrenamtlichen Betreuer? Die ehrenamtliche Betreuung von Gefangen erfordert von dem Betreuer Geduld und Toleranz, aber auch sich mit seiner eigenen Situation und ihren Problemen auseinander zu setzten. Der ehrenamtliche Betreuer sollte sich deshalb über seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen im Klaren sein. Er sollte bedenken, dass sich die soziale Umgebung des Inhaftierten häufig von den eigenen Lebensverhältnissen des Betreuers unterscheidet. Folgende Fragen könnten dazu beitragen, ob ein ehrenamtlicher Betreuer den Anforderungen gewachsen ist: rn- Warum wollen Sie Gefangene betreuen? rn- Können Sie die Selbstverantwortung der Gefangenen akzeptieren? rn- Wo liegen bei Ihnen persönliche Stärken und Fähigkeiten, welche Angebote können Sie machen? rn- Wie viel Zeit können Sie und wollen Sie für die Betreuung aufwenden? rn- Soll die Betreuung über die Entlassung hinaus andauern? rn- Haben Sie Verständnis für die Notwendigkeiten des Justizvollzuges und für die Situation des Gefangen? rnJeder ehrenamtliche Betreuer sollte anhand dieser Fragestellungen seine Motivation selbstkritisch prüfen. Er kann sich auch mit bereits im Justizvollzug tätigen Ehrenamtlichen austauschen, bevor er sich für die Übernahme einer Betreuung entscheidet. Die Justizverwaltungsvorschriften des Landes NRW geben u. a. folgende Hinweise für die Eignung zum ehrenamtlichen Betreuer: Personen, die bereit und in der Lage sind, Gefangenen zu helfen, nach der Haftentlassung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel), können in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen als ehrenamtliche Betreuer zugelassen werden. Bevorzugt werden Personen zugelassen, die in der Sozialarbeit erfahren und bereit sind, Gefangenen auch über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus noch persönlichen Beistand zu leisten.

Unterstützung:

Zunächst wird den ehrenamtlichen Betreuern eine Verbindungperson als Ansprechpartner benannt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Kooperationspartner, mit denen die JVA Detmold in den letzten Jahren sehr gut zusammenarbeitet: Kooperationen: rn- Freundeskreis der Gefangenenseelsorge in der JVA Detmold rn- Schwarzes Kreuz, Christliche Straffälligenhilfe e.V. rn- LOTSE rn- DBH - Bildungswerk rnDie oben genannten Kooperationspartner bieten den ehrenamtlichen Betreuern Unterstützung bei ihrer Tätigkeit in Form von Informationen, Schulungen sowie Gesprächskreise an.

Hinweise:

Wer kann ein ehrenamtlicher Betreuer werden? Wer sich zu einer ehrenamtlichen Betreuung entschlossen hat, sollte einen schriftlichen Antrag auf Zulassung bei der Justizvollzugsanstalt stellen. Der Ansprechpartner für Ehrenamtliche dieser Anstalt wird dann zu einem Gespräch einladen und über die Eignung des Bewerbers sowie auch über die Rechte und Pflichten informieren. Als ehrenamtliche Betreuer dürfen Personen zugelassen werden, rn- die das 21. Lebensjahr vollendet haben, falls sie als Einzelbetreuer tätig werden wollen, rn- die das 18.Lebensjahr vollendet haben, falls sie als Mitglied einer Betreuungsgruppe tätig werden wollen, rn- gegen die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt oder vollzogen wurde, rn- die nicht unter Bewährung- oder Führungsaufsicht stehen, rn- gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist und rn- das Ergebnis eines Auskunftsersuchens aus dem Zentralregister bei dem Bundesamt für Justiz nicht entgegensteht.