Vertrauensperson der Tagespflege
- Die Pflege GmbH - Detmold
- Dennis Henkenjohann
- Von-Cölln-Straße 8, Lage
Die Pflege GmbH - Detmold:
Eine Tagespflegeeinrichtung bietet betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen tagsüber Unterstützung und soziale Kontakte an. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Gäste tagsüber professionell zu betreuen, zu pflegen und aktiv am Alltag teilhaben zu lassen, sodass sie möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben können. Hier sind die zentralen Aufgaben einer Tagespflege:rnrn1. Grundpflege: Unterstützung bei Bedarf bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, der Mobilität und den Mahlzeiten.rnrn2. Medizinische Versorgung: Bei Bedarf Verabreichung von Medikamenten, Blutzuckermessung, Blutdruckkontrollen und andere pflegerische Maßnahmen in Absprache mit Ärzten.rnrn3. Soziale Betreuung und Aktivierung: Organisation und Durchführung von Aktivitäten wie Gedächtnistraining, Bewegungsspiele, kreative Gestaltungen, Vorleserunden und Gruppenspiele zur Förderung sozialer Kontakte und mentaler Aktivität.rnrn4. Therapeutische Angebote: Gezielte Übungen, die Mobilität und geistige Fähigkeiten erhalten oder fördern, wie z. B. Bewegungstraining, Ergotherapie oder Musiktherapie.rnrnrn5. Beratung und Unterstützung für Angehörige: Beratung zu pflegerischen Themen, Entlastung der pflegenden Angehörigen und Unterstützung durch Vermittlung an Hilfsdienste.rnrnrn6. Verpflegung: Bereitstellung von Mahlzeiten und Snacks, die auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Gäste abgestimmt sind.rnrnrn7. Fahrdienst: Abholung und Rücktransport der Tagesgäste, um ihnen den Zugang zur Einrichtung zu erleichtern.rnrnDie Tagespflege bietet somit eine Kombination aus Pflege, Betreuung und sozialen Angeboten, die den Alltag der Gäste bereichern und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen entlasten.rn
Tätigkeitsbeschreibung:
Eine unbefangene Vertrauensperson in einer Tagespflege dient als neutraler Ansprechpartner für Gäste und deren Angehörige und sorgt dafür, dass deren Anliegen und Interessen gewahrt werden. Diese Rolle erfordert Unparteilichkeit und Diskretion, um ein Vertrauensverhältnis zu schaffen und zur Qualitätssicherung beizutragen.rnrnPflichten einer unbefangenen Vertrauenspersonrnrn1. Neutralität und Unparteilichkeit: Die Vertrauensperson ist verpflichtet, alle Anliegen ohne persönliche Vorurteile oder Beeinflussung zu behandeln. Sie darf keine Partei bevorzugen und muss bei allen Gesprächen und Entscheidungen neutral bleiben.rnrn2. Ansprechpartner für Gäste und Angehörige: Die Vertrauensperson dient als Ansprechpartner für Gäste und deren Angehörige bei Beschwerden, Anregungen oder Fragen. Sie hört aktiv zu, nimmt deren Anliegen auf und hilft, Lösungen zu finden.rnrn3. Unterstützung der Interessen der Gäste: Sie setzt sich aktiv dafür ein, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Gäste respektiert werden, und achtet darauf, dass deren Rechte gewahrt bleiben.rnrn4. Konfliktmoderation: Die Vertrauensperson unterstützt bei der Lösung von Konflikten und Missverständnissen zwischen Gästen, Personal und Angehörigen. Sie hilft dabei, Anliegen und Probleme zu klären und fair zu moderieren.rnrn5. Verschwiegenheit: Eine unbefangene Vertrauensperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sensible Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfährt, vertraulich behandeln, um das Vertrauen der Gäste zu schützen.rnrn6. Dokumentation und Weiterleitung: Die Vertrauensperson dokumentiert Anliegen und Beschwerden und leitet sie, wenn erforderlich und im Sinne der Gäste, an die verantwortliche Stelle oder die Leitung der Tagespflege weiter.rnrn7. Qualitätssicherung und Verbesserungsvorschläge: Durch die Wahrnehmung und Weiterleitung von Feedback, Kritik und Anregungen trägt sie zur Qualitätsverbesserung und zur Entwicklung der Tagespflege bei.rnrnRechte einer unbefangenen Vertrauenspersonrnrn1. Unabhängigkeit: Die Vertrauensperson hat das Recht, ihre Aufgabe unabhängig und unbeeinflusst auszuüben. Sie darf in ihrer Funktion nicht durch Leitung oder Personal eingeschränkt werden.rnrn2. Zugang zu Informationen: Um die Anliegen der Gäste angemessen vertreten zu können, hat die Vertrauensperson das Recht auf Zugang zu relevanten Informationen über die Betreuungssituation, sofern diese für ihre Aufgabe notwendig sind und datenschutzkonform bereitgestellt werden.rnrn3. Mitsprache bei Entscheidungen: Die Vertrauensperson hat das Recht, bei Entscheidungen, die das Wohl der Tagespflegegäste betreffen, angehört zu werden und ihre Sichtweise einzubringen.rnrn4. Schutz vor Repressalien: Die Vertrauensperson darf für ihre Tätigkeit und die Vertretung von Gästeinteressen keine Nachteile erfahren und hat Anspruch auf einen respektvollen Umgang von allen Seiten.rnrn5. Weiterbildung: Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, hat die Vertrauensperson das Recht auf Fort- und Weiterbildung, insbesondere in Bereichen wie Kommunikation, Konfliktlösung und Datenschutz.rnrnEine unbefangene Vertrauensperson leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Rechte der Tagesgäste und zur Förderung einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre in der Tagespflege.
Wünschenswerte Fertigkeiten:
Eine unbefangene Vertrauensperson in einer Tagespflege sollte über spezifische Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen, um den Gästen und ihren Angehörigen vertrauensvoll und kompetent zur Seite zu stehen. Hier sind einige wünschenswerte Fähigkeiten und Eigenschaften:rnrn1. Empathie und EinfühlungsvermögenrnrnDie Vertrauensperson sollte sich gut in die Bedürfnisse und Gefühle der Gäste und deren Angehörigen hineinversetzen können. Dies hilft ihr, Sorgen und Wünsche zu verstehen und gezielt darauf einzugehen.rnrn2. KommunikationsfähigkeitrnrnEine offene, klare und respektvolle Kommunikation ist entscheidend. Die Vertrauensperson muss zuhören, Rückfragen stellen und in der Lage sein, Informationen verständlich zu vermitteln.rnrn3. Geduld und RuhernrnIm Umgang mit älteren Menschen und pflegebedürftigen Gästen ist Geduld essentiell, da Gespräche oder Tätigkeiten mehr Zeit erfordern können. Eine ruhige Ausstrahlung hilft dabei, Vertrauen aufzubauen.rnrn4. KonfliktlösungsfähigkeitrnrnKonflikte oder Missverständnisse sollten souverän und neutral moderiert werden. Die Vertrauensperson muss Probleme erkennen, konstruktive Lösungen finden und fair zwischen verschiedenen Interessen vermitteln.rnrn5. Diskretion und VerschwiegenheitrnrnVertrauliche Informationen müssen sensibel behandelt werden. Ein hohes Maß an Diskretion und das Bewusstsein für Datenschutz sind unverzichtbar, um das Vertrauen aller Beteiligten zu wahren.rnrn6. Urteilsvermögen und NeutralitätrnrnDie Vertrauensperson sollte in der Lage sein, Situationen objektiv einzuschätzen und alle Anliegen ohne persönliche Vorurteile oder Präferenzen zu behandeln.rnrn7. Fachliche Grundkenntnisse in der PflegernrnEin grundlegendes Verständnis der Pflegebedürfnisse und der Tagesabläufe in der Tagespflege kann hilfreich sein, um die Anliegen der Gäste richtig einzuordnen und gezielt zu unterstützen.rnrn8. Soziale Kompetenz und TeamfähigkeitrnrnEine Vertrauensperson arbeitet oft mit dem Pflegepersonal und anderen Beteiligten zusammen. Teamfähigkeit und eine gute Zusammenarbeit sind daher entscheidend für die Wirksamkeit ihrer Rolle.rnrn9. OrganisationsfähigkeitrnrnZu den Aufgaben gehört oft die Dokumentation von Anliegen und die Weiterleitung an die richtigen Stellen. Eine gute Organisationsfähigkeit hilft, strukturiert und effizient zu arbeiten.rnrn10. Flexibilität und AnpassungsfähigkeitrnrnDa sich die Anforderungen und Situationen in der Tagespflege schnell ändern können, ist es wichtig, dass die Vertrauensperson flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann.rnrnDiese Fähigkeiten tragen dazu bei, eine Atmosphäre des Vertrauens und der Offenheit zu schaffen, in der sich die Tagesgäste wohlfühlen und ihre Anliegen ernst genommen werden.rn
Zeitlicher Aufwand:
Bestellt die zuständige Behörde eine Vertrauensperson, so beträgt die regelmäßige Amtszeit der Vertrauensperson zwei Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Der grundsätzliche zeitliche Aufwand ist schwer zu sagen und variabel.