Bonitas Krankenpflege GmbH - Tagespflege Detmold

Bonitas Krankenpflege GmbH - Tagespflege Detmold sucht ehrenamtliche Unterstützung

Vertrauensperson

  Online seit 3 Monaten
  • Bonitas Krankenpflege GmbH - Tagespflege Detmold
  • Jessica Schrader
  • Heldmanstraße 39, Detmold

Bonitas Krankenpflege GmbH - Tagespflege Detmold:

Bei der Tagespflege kommen Menschen mit Hilfebedarf in einer Einrichtung zusammen und werden tagsüber von Pflegepersonal betreut. Am Abend kehrt jeder Patient wieder ins eigene Zuhause zurück, um die Nacht in den gewohnten vier Wänden zu verbringen. Das hat einige Vorteile: Die betreute Gruppe bietet den Patienten tägliche Gesellschaft, einen strukturierten Tag und viele aktivierende Angebote, die der Erhaltung der eigenen Fähigkeiten dienen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Für jede Tagespflegeeinrichtungen ist eine neutrale Vertrauensperson erforderlich. Sie vertritt die Interessen und Belange der Tagespflegegäste gegenüber der Einrichtung und steht bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung. AUFGABEN DER VERTRAUENSPERSON: Maßnahmen bei der Leitung der Tagespflege beantragen, den Gästen dienen, Beschwerden und Anregungen an die Leitung der Tagespflege weitergeben und mit ihr darüber verhandeln. Neuen Gästen bei Bedarf dabei helfen, sich in der Tagespflege zurechtzufinden. Bei Maßnahmen mitwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht. Einmal jährlich in einer Gästeversammlung über ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tagespflege berichten. Zusammenarbeit mit der Tagespflege bei allen Fragen, die die Selbstbestimmung und Teilhabe der Gäste am Leben in der Gesellschaft betreffen.

Zeitlicher Aufwand:

Bestellt die zuständige Behörde eine Vertrauensperson, so beträgt die regelmäßige Amtszeit der Vertrauensperson zwei Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Der grundsätzliche zeitliche Aufwand ist schwer zu sagen und variabel.

Hinweise:

VERTRAUENSPERSONEN DÜRFEN MITBESTIMMEN BEI: den Grundsätzen der Verpflegungsplanung, Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung und der Gestaltung der Hausordnung. VERTRAUENSPERSONEN DÜRFEN MITWIRKEN BEI: Maßnahmen zur Unfallprävention, einer Änderung der Kostensätze, Maßnahmen der sozialen Betreuung, der Ausstattung/Gestaltung der Räumlichkeiten, wesentlichen Veränderungen des Angebotes, Zusammenschlüssen mit anderen Einrichtungen, umfassenden Baumaßnahmen und Instandhaltungen, bei der Einstellung der Tagespflegeleitung sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention.